Arbeiten und Leben

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht ganz oben auf der Agenda

13. Januar 2016

Seit dem 1. September profitieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Klinikum von dem neuen Tarifvertrag ‚Beruf und Familie‘

Ob finanzieller Zuschuss bei Krankheit des Kindes oder Planung einer familienbedingten Auszeit – seit dem 1. September 2015 gilt an den Uniklinika in Baden-Württemberg ein neuer Tarifvertrag, der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert. Der Abschluss gilt für alle Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVUK fallen. Wir unterhielten uns mit Stephanie Wiese-Hess, Leiterin des Geschäftsbereichs I Personal, Martina Weihrauch, Beauftragte für Chancengleichheit und Katharina Müller, Tarifkoordinatorin am Klinikum.

 

Welche Bedeutung hat der Vertrag für das Klinikum?

Wiese-Hess: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht ganz oben auf der Agenda und wird immer mehr zum entscheidenden Kriterium, was die Wahl des Arbeitgebers anbelangt. Ein attraktives Unternehmen muss also Wege und Lösungen aufzeigen, wie man z.B. Kinderbetreuung oder Pflege der eigenen Eltern neben dem Berufsleben stemmen kann. Da sehen wir uns gegenüber unseren Beschäftigten in der Verantwortung. Entsprechend froh bin ich, dass uns gemeinsam mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di dieser Vertragsabschluss – übrigens der erste dieser Art in Baden-Württemberg – gelungen ist.

 

„Wir sehen uns gegenüber unseren Beschäftigten in der Verantwortung“

 

Ein Bestandteil des Vertrags ist der Kinderkrankengeldzuschuss für ‚Kind-Krank-Tage‘. Ist die Lohnfortzahlung bei Erkrankung des Kindes nicht Aufgabe der Krankenkasse?

Müller: Das ist bei gesetzlich versicherten Kindern korrekt, allerdings zahlt die Krankenkasse nur 70 Prozent des regelmäßigen Einkommens, so dass dem Elternteil, der zu Hause bleibt, finanzielle Nachteile entstehen. Daher sieht der Tarifvertrag einen Kinderkrankengeldzuschuss entsprechend der Regelung zum Krankengeldzuschuss vor. Beantragung und Abrechnung erfolgt über die Mitarbeiter in der Personalabteilung.

Der Vertrag sieht die Möglichkeit eines Mitarbeitergesprächs im Vorfeld einer familienbedingten Auszeit vor. Sollte ein solches Gespräch nicht selbstverständlich sein?

Weihrauch: Natürlich sollte ein Gespräch z.B. im Vorfeld einer Elternzeit selbstverständlich sein. Der Tarifvertrag schafft aber erstmals eine verbindliche Regelung, da sowohl der Beschäftigte als auch der Arbeitgeber ein solches Gespräch einfordern kann. Das Gespräch schafft für beide Seiten Planungssicherheit, da frühzeitig die Teilnahme an innerbetrieblichen Fortbildungen, Möglichkeiten des Kontakthaltens oder der Wiedereinstieg ins Klinikum thematisiert werden können.

Nicht immer ist die Länge einer Auszeit, gerade was die Pflege eines Angehörigen anbelangt, planbar. Welche Möglichkeit bietet hier der Vertrag?

Müller: Das vorzeitige Rückkehrrecht bei Pflege eines Angehörigen ermöglicht es, individuelle und flexible Lösungen zu finden. Ändert sich die Betreuungssituation, weil z.B. Vater oder Mutter kurzfristig einen Platz im Pflegeheim gefunden hat, kann der Beschäftigte auch vor dem Ablauf der vorher vereinbarten Dauer in den Beruf zurückkehren.

Was verbirgt sich hinter dem Paragraphen ‚Ausgleich für Fortbildungszeiten vor Wiederaufnahme der Arbeit‘?

Weihrauch: Wenn Eltern während der Auszeit eine Fortbildung machen, die aus Sicht des Arbeitgebers erforderlich ist, bekommen sie diese Zeit nach Wiedereintritt in das Klinikum auf ihrem Arbeitszeitkonto gut geschrieben. Die Fortbildung muss allerdings in den sechs Monaten vor Wiederaufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Zukünftig kann ein Ombudsgremium zur Schlichtung von Konflikten hinzugezogen werden. Wie das?

Wiese-Hess: Haben Beschäftigter und direkter Vorgesetzter z.B. unterschiedliche Vorstellungen, was die Gestaltung der Arbeitszeit oder die Planung der Dienste anbelangt, kann der Betroffene das Gremium kontaktieren. Dieses vermittelt dann zwischen den beiden Parteien und versucht, das Problem zu lösen. Auch wenn dies nicht immer gelingen kann, verschafft das Gremium den Beschäftigten Gehör und ermöglicht durch seinen externen Blick andere Lösungsansätze. Es besteht aus Arbeitgeber und Personalrat.

 

Weitere Angebote des Klinikums zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Elf neue Kita-Plätze in Schlierbach: Seit Oktober 2015 gibt es in der Evangelischen Kindertageseinrichtung in Schlierbach elf weitere Betreuungsplätze für Kinder von Mitarbeitern. In einer Kleinkindgruppe und zwei Kindergartengruppen werden Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren untergebracht, eine Betreuung ist von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr möglich. Insgesamt stellt das Klinikum seinen Beschäftigten ca. 135 Plätze in neun verschiedenen Kinderbetreuungseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet zu Verfügung.

Zuschuss zur Kinderbetreuung: Das Klinikum bietet in verschiedenen Kooperationseinrichtungen einen nach Entgeltgruppen und Einrichtungen gestaffelten Zuschuss zur Kinderbetreuung an. Eltern erhalten so eine finanzielle Entlastung bis zu 300 Euro. Informationen und Kontakt über Sylvia Hetzel.

Backup-Betreuung für den Notfall: Was tun, wenn die reguläre Kinderbetreuung ausfällt? Für solche Fälle bietet das Klinikum für Mitarbeiterkinder von 2,5 bis 12 Jahren von 7 bis 19 Uhr in der Kopfklinik eine kostenlose Betreuung an. Die Anmeldung erfolgt mit einer Vorlaufzeit von 24 Stunden – in Absprache auch kürzer – über Horst Zimmermann (8 bis 20 Uhr; Tel.: 0152 56713712). Sie erhalten sofort eine Rückmeldung, ob die gewünschte Betreuungszeit gewährleistet werden kann. Zusätzlich füllen Sie den Anmeldebogen (Homepage unter ‚Beruf und Familie‘) aus und bringen ihn zu Betreuungsbeginn mit.

Und sonst? Auf das passwortgeschützt Wiedereinsteigerportal können Mitarbeiterinnen während ihrer Auszeit von zu Hause aus zugreifen. Mit Langzeitkonten ermöglicht das Klinikum seinen Beschäftigten bezahlte Freistellungen innerhalb (z.B. für Elternzeit oder Pflegezeit) oder am Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

»Weitere Informationen zu den Angeboten des Geschäftsbereichs Personal

 

TitelseiteZum Titelbild:

Krankenschwester Isabell Ebert (großes Bild oben) ist auch auf der Titelseite unserer Druckausgabe zu sehen. Ihr Sohn Anton kam im November 2014 auf die Welt. Nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz arbeitet Isabell seit Januar 2016 in der Chirurgischen Klinik. Für unser Titelfoto zum Thema ‚Beruf und Familie‘ hat sie sich ohne großes Zögern zu Verfügung gestellt. Besonderen Spaß am Fotoshooting hatte Anton, der spontan das Stethoskop als neues Spielzeug entdeckte – und genau diesen Moment nutzte Fotograf Hendrik Schröder für diese gelungene Aufnahme.

 

Autor: Christian Fick

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